Die passende Anhänger-Beleuchtung ist eine wichtige Funktion in Sachen Sicherheit. Man hat vom Gesetzgeber vorgeschrieben, welche Anhängerbeleuchtung an einem Hänger unbedingt vorhanden sein muss. Dabei sind auch die Abstände der Beleuchtungen zum Fahrzeugrand hin geregelt. Alle Leuchten müssen fest montiert sein und zuverlässig funktionieren. Welche Beleuchtung an welchen Anhänger laut Gesetzt angebracht werden muss, sagt die Straßenverkehrsordnung aus. Im Paragraph 49 a STVZO sind alle Bedingungen für die Anhänger Beleuchtung genau beschrieben.
Scheinwerfer am Hänger nur bei einachsigen Zugmaschinen
Scheinwerfer werden prinzipiell nur am Fahrzeug angebracht und nicht am Anhänger. Die einzige Ausnahme bilden Einachsige Anhänger, die an einachsigen Zugmaschinen angebracht sind. Hier erlaubt der Gesetzgeber, dass man die Scheinwerfer am Einachshänger anbringt.
Auf der vorderen Seite eines Anhängers sind oft nur Begrenzungsleuchten und weiße Rückstrahler zu finden, die aber auf keinen Fall dreieckig sein dürfen.
Der äußerste Punkt der Begrenzungsleuchten sollte nicht mehr als 150 mm vom Fahrzeugrand angebracht werden.
Rückleuchten am Anhänger
Die Rückleuchten am Anhänger müssen rot sein und befinden sich maximal in der Höhe bei 1500 mm, der niedrigste Punkt der Leuchte muss bei mindestens 350 Millimeter liegen. Dabei sind 2 Schlussleuchten für einen Anhänger vorgeschrieben. Bei mehrspurigen Fahrzeugen gilt, dass sie zwei weitere Schlussleuchten haben dürfen. Zu beachten ist dabei, dass die Schlussleuchten nicht alle an einer Sicherung abgesichert werden dürfen.
An einem Anhänger müssen zwei Rückstrahler in Form eines Dreiecks angebracht sein. Die Dreiecke zeigen mit der Spitze nach oben, sind rot und haben eine Seitenlänge von 150 Millimetern.
Rückfahrscheinwerfer
Die Rückfahrscheinwerfer dürfen am Anhänger in doppelter Ausführung vorhanden sein, müssen mindestens 250 Millimeter über der Fahrbahn liegen und dürfen höchstens 1200 Millimeter an der höchsten Stelle der Leuchte bemessen. Eine Anhänger Beleuchtung braucht auch zwei Bremsleuchten für rotes Licht, die jeweils beim Betätigen der Bremsen aufleuchten. Diese sollen nicht niedriger als 350 Millimeter über de Fahrbahn liegen. Sie dürfen höchstens 1500 Millimeter hoch liegen. An mehrspurigen Anhängern sind zwei weiter Bremsleuchten erlaubt. diese müssen mehr als 1000 Millimeter über der Fahrbahn abschließen. Nebelschlussleuchten sind an Anhängern erwünscht, die mehr als 60 km/h fahren. Eine oder zwei sind erlaubt, Fahrzeughänger mit niedrigeren Geschwindigkeiten dürfen eine Nebelschlussleuchte haben. Wenn mehrere Anhänger hintereinander fahren, dann hat nur der letzte Anhänger eine Nebelschlussleuchte.
An den Seiten ist auch eine Kennzeichnung der Fahrzeuggröße wichtig
An den Seiten darf man zwei gelbe Rückstrahler anbringen. Die Rückstrahler dürfen nicht mehr als 3000 Millimeter vom äußersten Rand der Zugmaschine entfernt angebracht sein. Die Rückstrahler dürfen auf keinen Fall dreieckig sein.
Ein Anhänger darf über zwei Begrenzungsleuchten aufweisen. Diese werden manchmal auch vom Gesetzgeber verlangt. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, eine Spurhalteleuchte anzubringen. Das ist eine nach vorn wirkende weiße Leuchte.
durch Umrissleuchten können die anderen Leuchtmittel ergänzt werden. Diese Umrissleuchten zeigen den genauen Verlauf des Fahrzeugumrisses an.
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